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Kongressdetails

08.05.2017 - 08.05.2017

Jungenbeschneidung in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme.

Veranstaltungsort
Düsseldorf
Kontakt und Ansprechparter

www.jungenbeschneidung.de

info@jungenbeschneidung.de

Land
Deutschland
Kurzinfo

Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der

Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“.

Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch

nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nichteinwilligungsfähigen

Jungen als eine strafbare Körperverletzung.

Während dieses Thema vorher eher in juristischen und

medizinischen Fachkreisen diskutiert worden war, entstand

mit der Zeit eine kontroverse öffentliche Debatte. Vertreter

von Religionsverbänden empfanden es als einen Angriff auf

ihre Religion und Kultur. Von diversen Ärzteorganisationen,

Menschen-, Frauen- und Kinderrechtsverbänden hingegen wurde

es als Impuls für den Kinderschutz ausgelegt und die Einsetzung

eines Runden Tisches gefordert. Der Deutsche Gesetzgeber

gestattete Eltern schon wenige Monate später im dafür neu

geschaffenen §1631d BGB, aus jeglichem Grunde in eine

medizinisch nicht notwendige Vorhautentfernung ihres Sohnes

rechtswirksam einzuwilligen.

Betroffene suchen zunehmend Rat und Hilfe bei Medizinern,

Psychologen und Beratungsstellen. Häufig ist dort über Anatomie,

Funktion und Entwicklung der männlichen Vorhaut sowie

mögliche negative Folgen ihrer Entfernung noch wenig bekannt.

Unsere Gesellschaft steht erst am Beginn, auch der genitalen

Autonomie von Jungen die notwendige Beachtung zuzugestehen.

Die Fachtagung „Jungenbeschneidung in Deutschland“ möchte

aus den entsprechenden Fachbereichen auf aktuellem Wissensund

Forschungsstand informieren. Es gilt, diesem kontroversen

sowie mit Tabus und Ängsten besetzten Thema eine Plattform des

sachlich fundierten und respektvollen Dialoges zu schaffen.