Deutsche Zentralbibliothek für Medizin

Medizin. Gesundheit. Ernährung. Umwelt. Agrar.

 
 
 
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Zulassung zur Ausleihe

Eine Zulassung benötigen Sie, um Medien in der Bibliothek ausleihen zu können. 

Wer erhält eine Zulassung?

  • Mitglieder und Angehörige der Universität zu Köln sowie anderer Kölner Hochschulen
  • Personen, die in der Stadt Köln wohnen oder deren Arbeits- oder Ausbildungsstätte in der Stadt Köln liegt

Zugelassen werden können außerdem alle Personen, deren Wohnsitz in Deutschland liegt. Entsprechende Nachweise müssen dem Antrag schriftlich beigefügt werden. 

Antrag auf Zulassung

Eine Zulassung erfolgt durch das Ausfüllen des Antragsformulars vor Ort persönlich und enthält folgende Angaben:

  • Name
  • Wohnsitz
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit

Außerdem benötigt die Bibliothek weitere Angaben:

  • bei den Bediensteten der Universität zu Köln: ihre Dienststelle mit deren Anschrift und ihre Fakultät
  • bei den Studierenden der Universität zu Köln: ihre Fakultät und ihre Matrikelnummer
  • bei den Studierenden anderer Kölner Hochschulen: ihre Matrikelnummer

Die Angaben im Antrag sowie die Zulassungsvoraussetzungen sind durch amtliche Dokumente oder, soweit dies nicht möglich ist, durch sonstige Bescheinigungen nachzuweisen.

Das sind entweder:

  • ein gültiger Personalausweis, oder
  • ein Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
  • ein Führerschein in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
  • ein ausländischer Ausweis in Verbindung mit einer Meldebescheinigung

Meldebescheinigungen dürfen dabei nicht älter als 2 Jahre sein!

Minderjährige haben zusammen mit dem Antrag die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des Vertreters einzureichen.
Die Bibliothek kann in Ausnahmefällen auf einzelne Anforderungen bei der Antragstellung verzichten.

Gültigkeit

Die Zulassung wird bei Studierenden bis zum Ende des laufenden Semesters, bei allen anderen auf ein Jahr befristet. Sie endet mit Fristablauf und ist danach neu zu beantragen. 
Die Zulassung kann auf Antrag aufgehoben werden. Wenn Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden erlischt sie. 

Benutzerausweis

Bei der Zulassung zur Ausleihe wird Ihnen ein Benutzerausweis ausgehändigt. Dieser Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek. Er ist nicht übertragbar, schonend zu behandeln und sorgfältig aufzubewahren.

Bei Verlust des Ausweises müssen Sie die Bibliothek unverzüglich informieren. Auch wenn kein Verschulden vorliegt, liegt die Haftung für einen Mißbrauch des Ausweises bei der Inhaberin / dem Inhaber. Die Ausstellung einer Zweitschrift eines Benutzerausweises kostet 10,00 Euro.
Wenn sich Angaben des Zulassungsantrages geändert haben oder Zulassungsvoraussetzungen entfallen sind, ist die Bibliothek unverzüglich zu unterrichten.

Nach Ablauf der Zulassung ist der ungültige Benutzerausweis zurückzugeben. 

 
   
Kontakt

Medizin. Gesundheit.
E-Mail: ausleihe@zbmed.de
Tel.: +49 (0)221 478 7070