Ausleihe

Allgemeines
Zur Ausleihe von Büchern benötigen Sie eine
Zulassung.
An jedem ersten Freitag im Monat von 7.00 - 10.00 Uhr werden die EDV-Anlagen der ZB MED gewartet.
Die Funktionen des Ausleihsystems und des OPAC können in diesem Zeitraum zeitweise nicht zur Verfügung stehen.
Ausleihverbuchung
Bücher aus der Lehrbuchsammlung (Standort Lesesaal EG):
- Ausleihverbuchung an den Selbstverbuchungsgeräten im EG.
Die Nummer ihres
Benutzerausweises wird eingelesen und Ihr Passwort abgefragt (vorgegeben ist das Geburtsdatum in sechsstelliger Form) - Rückgabeverbuchung an der Ausleihtheke im EG
- Vormerkungen, Verlängerungen und Semesterausleihe sind bei Büchern aus der Lehrbuchsammlung nicht möglich
Bücher ab Erwerbungsjahr 2005 (Standort Lesesaal EG):
- Ausleih- und Rückgabeverbuchung an der Ausleihtheke im EG
Bücher bis Erwerbungsjahr 2004, Dissertationen, CD/ROM u.a. Medien (Standort Magazin):
- werden im Magazin
bestellt - liegen maximal 10 Öffnungstage zur Abholung bereit
- Abholung, Ausleih- und Rückgabeverbuchung an der Ausleihtheke im EG
Eine Buchausleihe ist nicht möglich, wenn ihr Ausleihkonto mit 20 Euro oder mehr an Gebühren belastet ist.
Für die Ausleihe sollten Sie nach Möglichkeit persönlich Ihren Benutzerausweis vorlegen. Wenn Sie eine andere Person mit der Abholung von Ausleih-Literatur beauftragen, wird eine von Ihnen persönlich in der Bibliothek hinterlegte, schriftliche Vollmacht benötigt. Die Bibliothek ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, entliehene Medien jeder Person auszuhändigen, die den Benutzerausweis vorlegt.
Weitere Informationen
Bücher & andere Medien in Köln.
Vormerkungen
- sind nur für entliehene Medien möglich (ausgenommen Lehrbücher)
- sobald die vorgemerkte Literatur zu Ihrer Verfügung steht, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail (kostenlos) oder per Post (0,55 Euro Porto werden berechnet)
- Abholung an der Ausleihtheke im EG
- wenn ihr Ausleihkonto mit 20 Euro oder mehr an Gebühren belastet ist, sind Vormerkungen nicht möglich.
Leihfrist
- beträgt für alle Medien i.d.R. 4 Wochen
- kann aus dienstlichen Gründen oder aufgrund einer Vormerkung verkürzt werden
- bei Rückgabe per Post trägt der Entleiher Kosten und Risiko. Medien müssen spätestens am letzten Tag der Leihfrist in der Bibliothek eingehen
- für zu spät zurückgegebene Medien fallen Säumnisgebühren nach § 1 der Gebührenordnung der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin an.
Leihfristverlängerungen
- sind frühestens fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich
- sollten über den
OPAC erfolgen - können auch schriftlich beantragt werden. Es gilt das Eingangsdatum! Eine Leihfristverlängerung ist bis spätestens 21.00 Uhr des letzten Tages der Leihrist möglich. Nach 21.00 Uhr sind bereits Säumnisgebühren fällig.
(Fax-Nr.: 0221 478-7062 oder E-mail:
ausleihe(at)zbmed.de). - können in Ausnahmefällen persönlich an der Ausleihtheke beantragt werden
- sind telefonisch nicht möglich
- sind höchstens zweimal möglich, vorausgesetzt das Medium wurde nicht vorgemerkt
- können verkürzt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Nachricht.
- können auch nach Ablauf der Leihfrist beantragt werden. Für die Zwischenzeit werden Säumnisgebühren nach § 1 der Gebührenordnung der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin berechnet
- sind nicht möglich, wenn Ihr Ausleihkonto mit 20 Euro oder mehr an Gebühren belastet ist
- sind für Bücher der Lehrbuchsammlung nicht vorgesehen
Säumnisgebühren
|
| 1. bis 10. Tag | 2,00 Euro |
| 11. bis 20. Tag | 5,00 Euro |
| 21. bis 30. Tag | 10,00 Euro |
| bis zu 40 Tagen | 20,00 Euro |
bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums je entliehener Medieneinheit und Kalendertag | 2,00 Euro |
Die Überschreitung der Leihfrist von mehr als 40 Kalendertagen oder die Überschreitung der Frist für die Rückgagbe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums von 10 Kalendertagen gilt als Nichtrückgabe des Mediums.
Nicht ausleihbar
- für den Dienstgebrauch benötigte Bücher,
- Bücher aus dem Präsenzbestand,
- Zeitungen, Zeitschriften,
- ungebundene Lieferungswerke und Hefte,
- maschinenschriftliche Hochschulschriften
- Loseblattausgaben, Karten, Sonderformate
- Handschriften und Autographen,
- Werke von besonderem Wert, Alter oder von mangelhaftem Erhaltungszustand
- sonstige Informationsmittel, die sich für die Ausleihe nicht eignen
Die Bibliothek kann die Ausleihe ausnahmsweise gestatten, wenn die Benutzung außerhalb der Bibliothek der Förderung eines wissenschaftlichen Zweckes dient.
Kontakt
Ausleihe
Tel: +49 (0) 221 478-7070 / Fax: -7062
E-mail:
ausleihe(at)zbmed.de