ZB MED - Deutsche Zentralbibiothek fuer Medizin
 
   
 
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Ausleihe in der ZB MED Ernährung. Umwelt. Agrar.

Die Benutzung der Bestände innerhalb der Räumlichkeiten der Bibliothek ist jedem gestattet. Bedingt durch die räumliche Verbindung mit der Abteilungsbibliothek der ULB Bonn sind die allgemeinen Verhaltensregeln, sowie die Pflichten und Rechte zwischen Nutzer und Bibliothek in der > Benutzungsordnung der Universitäts- und Landesbibliothek geregelt und kommen in der Bereichsbibliothek entsprechend modifiziert zur Anwendung.

 

Die Gesamtbestände der Bibliothek sind ohne Einschränkungen vor Ort einsehbar.

Einen Anspruch auf Zulassung haben:

  • Mitglieder und Angehörigen der Universität Bonn;
  • an der Universität Bonn tätige Mitglieder und Angehörige anderer Hochschulen für die Dauer dieser Tätigkeit;
  • Sonstige natürliche und juristische Personen, die in der Region Bonn ihren Wohnsitz haben;
  • Mitglieder anderer nordrhein-westfälischer Hochschulen können auf Antrag zur Benutzung zugelassen werden, sofern der Bibliotheksbetrieb es zuläßt;
  • Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr mit schriftlicher Zustimmung und Bürgschaft ihres gesetzlichen Vertreters;
  • Auswärtige Besucher können zu bestimmten Nutzungen zugelassen werden.

Antrag und Anmeldung sind persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer Meldebestätigung vorzunehmen.

 

Zusätzlich ist vorzulegen:

  • von Studierenden der gültige Studierendenausweis;
  • von Professorinnen und Professoren und von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht in aktuellen Vorlesungsverzeichnissen aufgeführt sind, ein Nachweis ihres Beschäftigungsverhältnisses an der Universität;
  • von Angehörigen der Universität der Nachweis ihrer Angehörigeneigenschaft, soweit sie nicht als Angehörige des Lehrkörpers oder Lehrbeauftragte im aktuellen Vorlesungsverzeichnis verzeichnet sind;
  • von Vertretern juristischer Personen eine schriftliche mit dem Dienst- oder Firmenstempel versehene Vollmacht.

 

Wichtige Hinweise

Der Benutzungsausweis ist nicht übertragbar. Er ist sorgfältig aufzubewahren. Benutzerinnen und Benutzer haften für alle Schäden, die durch von ihnen zu vertretenden Mißbrauch des Be- nutzungsausweises entstehen. Der Verlust des Benutzungsausweises ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen, bis dahin wird insbesondere für unberechtigte Ausleihen weitergehaftet.

 

Änderungen der Anschrift, des Namens oder des Status sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Wer diese Vorschrift nicht beachtet, trägt daraus entstehende Kosten.

 

Die Benutzungserlaubnis kann aus sachlichen Gründen zeitlich befristet und auf die Benutzung innerhalb der Bibliotheksräume beschränkt oder anderweitig eingeschränkt werden.

 

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Leitung der Bibliothek die Benutzungsbedingungen für bestimmte Benutzergruppen unterschiedlich regeln, insbesondere die Leihfrist und die Anzahl der gleichzeitig ausleihbaren Bände. Mitglieder und Angehörige der Universität Bonn haben Vorrang vor anderen Benutzergruppen.

 
Aktualisiert am 19.03.2009 © ZB MED 2009 / Kontakt